Wir bitten Sie zur Kenntnis zu nehmen dass auf den Österreichischen Ausstellungen laut Vorstandsbeschluss des ÖKV vom 04.03.1997, das Sprayen, Färben, Kreiden, Föhnen, das Wickeln der Haare sowie längeres Verweilen des Hundes am Trimmtisch mit Galgen etc. verboten ist. Wir bitten unsere Aussteller sich daran zu halten, da wir sonst gezwungen sind, dies der Ausstellungsleitung zu melden. WIR DANKEN IM NAMEN UNSERER HUNDE. |
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Meldeschein-ÖKV
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