Libe Mitglieder und Züchter,

12 Jahre lang habe ich mich als Zuchtwartin für die Belange unserer Züchter und Hunde eingesetzt. Es war eine zeitaufwändige, aber auch eine interessante und schöne Aufgabe. Aus familiären Gründen lege ich diese Funktion jetzt in die Hände von Frau Eva Weghofer, die Sie weiterhin mit viel Liebe und Engagement betreuen wird.


Frau Weghofer ist erfolgreiche Züchterin von Coton de Tulear, Beirat im ÖZK und unterstützt uns sehr fleißig. Selbstverständlich werde ich Frau Weghofer weiterhin beratend zur Seite stehen. Ich danke ihr für ihre Bereitschaft diese Aufgabe zu übernehmen.

Als Präsidentin bleibe ich Ihnen weiterhin erhalten, und wenn Sie Fra-gen haben, werde ich diese wie immer nach bestem Wissen und Ge-wissen zeitnah beantworten.

Ihre Präsidentin
Monika BLAHA

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Liebe Züchter:innen,

wir dürfen folgende information des ÖHZB an euch weiterleiten:


Seit 11. September 2023 gibt es eine Plattform für Augenzuchtuntersuchungen. Diese wird in ganz Europa genutzt und hat den Vorteil, dass die Ergebnisse noch leichter statistisch ausgewertet werden können und auch Änderungen an den Bögen viel einfacher umzusetzen sind.

Die Untersuchungsbögen werden aussehen wie bisher. Die Änderung für Züchter bzw. Besitzer ist, dass sie sich bereits vor der Untersuchung auf der Plattform registrieren müssen. Auf dieser Plattform gibt es einen eigenen Bereich, in dem die Bögen gespeichert werden und jederzeit abrufbar sind.

 

Eine detaillierte Information des ECVO zu der neuen Plattform sowie zur Registrierung finden Sie als Beilagen (siehe unten).

 

- Die Untersuchungsbögen werden nicht direkt an die Zuchtvereine weitergeleitet. Jeder Besitzer/Züchter muss dies selbst vornehmen.

- Die Zuchtwarte können am Ende des Jahres eine statistische Auswertung für die jeweilige Rasse im Sekretariat des AKVO beantragen.


Information zuer ECVO-Plattform
Anleitung zur Registrierung - oder direkt auf https://ecvo.origin.no

 

Mit besten wünschen für Ihre weitere Zucht
Ihr Zuchtwart und Präsidentin
Monika Blaha

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Liebe Mitglieder,

nützen Sie die Möglichkeit zur Zuchtzulassung am Donnerstag,
                                   den 15.  Juni 2023, vorraussichtlich ab 15 Uhr 
                                    im ÖKV Gebäude Biedermannsdorf.

 Zuchtrichterin:      Doris Getzinger

 

Schicken Sie Ihre Anmeldungen bis zum 10. Juni an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
damit wieder eine genaue Terminplanung gemacht werden kann.
Anbei der Link zum Formular "Ansuchen um Zuchtzulassung".

Der Termin findet nur bei mehr als 8 Anmeldungen statt.

 

Bleiben Sie gesund Ihre Präsidentin & Zuchtwart
Monika BLAHA

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Liebe Züchterinnen und Züchter,

ich möchte Sie heute auf einige notwendigen Tätigkeiten erinnern und auch Ersuchen dies, falls Sie bisher noch nicht dazugekommen sind, baldigst an der Umsetzung zu Arbeiten.

 

Meldung der Zuchtstätte:

Jede Zuchtstätte muss eine Meldung bei der zuständigen Behörde erfolgen ( gemäß §31(4) des Tierschutzgesetzes) , egal ob wirtschaftliche- oder als Liebhaberzucht.
Es obliegt der zuständigen Behörde zu entscheiden ob zusätzlich zur Meldung der Zuchtstätte eine Genehmigung gemäß §31(4) und §35 des Tierschutzgesetzes erforderlich ist.

 

Chip und Registrierung:

Im §24a wird ausdrücklich definiert das die Welpen vor der Weitergabe nicht nur gechippt (Absatz 3) werden müssen sondern
diese auch vor der Weitergabe registriert werden müssen (Absatz 4). Damit wird auch gesetzlich sichergestellt das §31 und §31a zur Anwendung kommt.

Für diesen Zweck hat Animaldata nun eine Möglichkeit geschaffen ein Züchterkonto anzumelden. Damit wird der Chip registriert
jedoch die Unterlagen (Marke und Karte) sowie der Kostenbeitrag erst bei der Registrierung durch den neuen Besitzer in Rechnung gestellt.
Damit würde dies für den Züchter kostenfrei sein.

Anmeldung unter dem Link: https://www.animaldata.com/2017/vetkonto.php?TS=TSZ
Sie sollten auch unmittelbar nach der Anmeldung, die Bewilligung/Meldung ihrer Zuchstättenmeldung vom Amtstierarzt (gem. §31 Tierschutzgesetz), Animaldata zukommen lassen.

 

Informationspflicht (AGBG):

Unter dem Motto Vorsicht ist besser als Nachsicht, möchten wir darauf hinweisen das auf der Seite des Bundesministeriums immer die geltenden
Rechtsvorschriften veröffentlicht sind. Es ist daher anzuraten während der Trächtigkeit einer Hündin sich die Zeit zu nehmen sich auf den aktuellen Stand zu halten.

Es kann durch keine Verbandskörperschaft nachweislich sichergestellt werden, dass die zugehörigen Züchter am letzten Stand der Dinge sind.

 

 

Die Anforderung an die Weiterbildung der Züchter, werden immer höher. Wir hoffen das Sie dennoch an Ihre großartigen Hunde glauben und die Herausforderung weiterhin annehmen.

 

Ihre Monika BLAHA
Präsident und Zuchtwart

 

Anbei nützliche Links:

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Liebe Mitglieder,

nützen Sie die Möglichkeit zur Zuchtzulassung am Donnerstag,
                         den 16.  Februar 2022, ab 15 Uhr 
                    im ÖKV Gebäude Biedermannsdorf.

 

Schicken Sie Ihre Anmeldungen bis zum 12. Februar an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
damit wieder eine genaue Terminplanung gemacht werden kann.
Anbei der Link zum "Ansuchen um Zuchtzulassung".

Der Termin findet nur bei mehr als 8 Anmeldungen statt.

 

Bleiben Sie gesund Ihre Präsidentin & Zuchtwart
Monika BLAHA

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