Wir dürfen eine Mitteilung des ÖKV weitergeben.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der verpflichtenden Einführung eines Sachkundenachweises in Niederösterreich kommt es zu enorm vielen Anfragen. Ich möchte hier auf die häufigsten Fragen eingehen. Bitte leiten Sie diese Information an alle Mitgliedsvereine und Ortsgruppen in Niederösterreich weiter.

  1. Wer muss einen Sachkundenachweisvortrag besuchen? Jeder Hundehalter, der nach dem 1. Juni 2023 einen Hund anmeldet. Ausgenommen davon sind Hundehalter, die bereits mit einem Hund zumindest eine BH-VT Prüfung abgelegt haben, ebenso verhält es sich bei Jagdhundeprüfungen, Therapiehundeprüfungen und Assistenzhundeprüfungen. Ausgenommen davon sind auch Diensthundeführer.
  2. Gilt der Sachkundevortrag gemäß der Prüfungsordnung? Nein! Dieser Vortrag wird amtlich nicht anerkannt.
  3. Wird der amtliche Sachkundevortrag künftig für die Absolvierung der BH-VT Prüfung anerkannt? Ja, ist auch in der Prüfungsordnung so geregelt.
  4. Wer muss künftig einen Sachkundevortrag nach der Prüfungsordnung ablegen? Wenn nicht der Hundehalter (der den Hund bei der Gemeinde gemeldet hat und einen Sachkundevortrag besucht hat) den Hund zur Prüfung führt, sondern beispielsweise ein Familienmitglied, das den amtlichen Sachkundevortrag nicht hat, so muss der Hundeführer diesen „internen“ Sachkundevortrag besuchen, da er ein Teil der Prüfung ist.

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Dogaudit über die Details. Dort können auch Ihre Sachkundevorträge angeboten werden. Machen Sie Gebrauch davon, es ist der Erstkontakt zu Welpenbesitzern!

Weitere Informationen auch unter: https://www.oekv.at/de/noe-hundehalter-sachkundeverordnung/

Viele Grüße
Robert Markschläger
Leistungsreferent des ÖKV

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