Anbei die Information des Beschlusses vom ÖKV-Zuchtreferat.

Die Künstliche Besamung darf bis auf weiteres angewendetn werden, wenn sowohl Deckrüde als auch Zuchthündin auf natürlichem Weg noch keine Nachkommen gebracht haben, sofern eine Fahrt zum Deckrüden nicht möglich ist.

Der Beschluss beiinhaltet jedoch nicht eine generelle Erlaubnis, sondern ist für jede geplante künsliche Befruchtung zur ersten Bedeckung ein begründetes Ansuchen an das Zuchtbucht des ÖKV zu richten.

Bei clubbetreuten Rassen ist das Ansuchen im Wege der rassebetreuenden Verbandskörperschaft einzureichen. Eine weitere Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung bei der ersten Befruchtung ist, dass der nächste Deckeinsatz, sowohl für Rüde als auch Hündin, auf natürlichem Weg erfolgen muss.

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Daher Ist vor der künstlichen Besamung sowohl seitens der Hündin als auch des Rüden eine Abstimmung mit dem Zuchtwart vorzunehmen.

 

viele Grüße

Monika Blaha
Zuchtwart 

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