Liebe Mitglieder und Züchter !
Da sich derzeit kein Lichtblick in der derzeitigen Situation betreffend Zuchtzulassungen auftut, hat der Vorstand am 2. Mai 2020 folgendes beschlossen:
Wenn Züchter Ihre Hündinnen eindecken oder Rüden verwendet werden, die noch keine Zuchtzulassung haben, so geschieht dies auf ihre eigene Verantwortung.
Der ÖZK hat durch die derzeit geforderten Auflagen wie Sicherheitsabstand und die beschränkte Anzahl der anwesenden Personen, keine Möglichkeit Zuchtzulassungen durchzuführen.
Wenn Sie einen Wurf planen und noch keine Zuchtzulassung für die beabsichtigten Zuchtpartner haben, besteht die Möglichkeit, dies auf Ihre Verantwortung zu machen.
Sie gehen aber die Verpflichtung ein, die Zuchtzulassung so bald die Möglichkeiten dafür gegeben sind, ehebaldigst nachzubringen.
Diese situationsbedingte Änderung der Zuchtordnung habe wir im Sinne unserer Mitglieder beschlossen.
Der Vorstand
Drucken
Liebe ZüchterInnen!
Möchte Sie auf den laufenden halten, was sich rund um dieses Thema offiziell tut.
Anbei die Informationen seitens des ÖKV der im ständingen Kontakt mit dem Bundesmisterium steht!
Anbei die wichtigsten Informationen!
Ihr Zuchtwart - Monika Blaha
Anfrage an das Bundesministerium
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), ZVR: 695549355, ist der Dachverband von rund 100 Vereinen und deren 60.000 Mitgliedern.
Nach der Verordnung des BMSGPK, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 108/2020 ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten.
Immer häufiger wird an uns die Frage herangetragen, ob die Deckung von Hunden bzw. die Abgabe von Welpen eine Ausnahmen im Sinne der in § 2 Z 1-5 in der genannten Verordnung genannten Zwecke darstellt.
Selbstverständlich würden bei Deckung von Hunden bzw. der Abgabe von Hundewelpen die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (Wahrung des Abstandes, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Händewaschen etc.) eingehalten werden.
Bedingt durch den Zeitdruck bei Deckung von Hunden bzw. der Abgabe von Hundewelpen dürfen wir um zeitnahe Beantwortung ersuchen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Kreiner
Präsident des ÖKV
Schreiben an die Mitglieder auf Basis der Antwort
Update auf Basis von Nachfragen bezüglich Abholung von Welpen
Sehr geehrter Herr Präsident,
sofern der Kaufvertrag über den Welpen bereits vor Inkrafttreten der COVID-19-Maßnahmen abgeschlossen wurde, ist die termingemäße Abholung beim Züchter zulässig. Da die Gefahr besteht, dass sich ein Welpe bei zu später Eingliederung in ein neues Umfeld nicht mehr optimal entwickeln könnte, ist die rechtzeitige Abholung zur Sicherung des Eigentums erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit
Pflege und Konsumentenschutz
S7 Krisenstab Covid-19
Drucken