Anbei die Information des Beschlusses vom ÖKV-Zuchtreferat.

Die Künstliche Besamung darf bis auf weiteres angewendetn werden, wenn sowohl Deckrüde als auch Zuchthündin auf natürlichem Weg noch keine Nachkommen gebracht haben, sofern eine Fahrt zum Deckrüden nicht möglich ist.

Der Beschluss beiinhaltet jedoch nicht eine generelle Erlaubnis, sondern ist für jede geplante künsliche Befruchtung zur ersten Bedeckung ein begründetes Ansuchen an das Zuchtbucht des ÖKV zu richten.

Bei clubbetreuten Rassen ist das Ansuchen im Wege der rassebetreuenden Verbandskörperschaft einzureichen. Eine weitere Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung bei der ersten Befruchtung ist, dass der nächste Deckeinsatz, sowohl für Rüde als auch Hündin, auf natürlichem Weg erfolgen muss.

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Daher Ist vor der künstlichen Besamung sowohl seitens der Hündin als auch des Rüden eine Abstimmung mit dem Zuchtwart vorzunehmen.

 

viele Grüße

Monika Blaha
Zuchtwart 

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Liebe Mitglieder und Züchter !

 

Da sich derzeit kein Lichtblick in der derzeitigen Situation betreffend Zuchtzulassungen auftut, hat der Vorstand am 2. Mai 2020 folgendes beschlossen:

 

Wenn Züchter Ihre Hündinnen eindecken oder Rüden verwendet werden, die noch keine Zuchtzulassung haben, so geschieht dies auf ihre eigene Verantwortung.

 

Der ÖZK hat durch die derzeit geforderten Auflagen wie Sicherheitsabstand und die beschränkte Anzahl der anwesenden Personen, keine Möglichkeit Zuchtzulassungen durchzuführen.

 

Wenn Sie einen Wurf planen und noch keine Zuchtzulassung für die beabsichtigten Zuchtpartner haben, besteht die Möglichkeit, dies auf Ihre Verantwortung zu machen.

 

Sie gehen aber die Verpflichtung ein, die Zuchtzulassung so bald die Möglichkeiten dafür gegeben sind, ehebaldigst nachzubringen. 

 

Diese situationsbedingte Änderung der Zuchtordnung habe wir im Sinne unserer Mitglieder beschlossen.

 

Der Vorstand

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Liebe ZüchterInnen!

 

Möchte Sie auf den laufenden halten, was sich rund um dieses Thema offiziell tut.
Anbei die Informationen seitens des ÖKV der im ständingen Kontakt mit dem Bundesmisterium steht!

Anbei die wichtigsten Informationen!

 

Ihr Zuchtwart - Monika Blaha

 

 

Anfrage an das Bundesministerium


Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), ZVR: 695549355, ist der Dachverband von rund 100 Vereinen und deren 60.000 Mitgliedern.
Nach der Verordnung des BMSGPK, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 108/2020 ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten.


Immer häufiger wird an uns die Frage herangetragen, ob die Deckung von Hunden bzw. die Abgabe von Welpen eine Ausnahmen im Sinne der in § 2 Z 1-5 in der genannten Verordnung genannten Zwecke darstellt.


Selbstverständlich würden bei Deckung von Hunden bzw. der Abgabe von Hundewelpen die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (Wahrung des Abstandes, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Händewaschen etc.) eingehalten werden.


Bedingt durch den Zeitdruck bei Deckung von Hunden bzw. der Abgabe von Hundewelpen dürfen wir um zeitnahe Beantwortung ersuchen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Kreiner
Präsident des ÖKV

 

Schreiben an die Mitglieder auf Basis der Antwort

 

 

Informationsschreiben an die Mitglieder

 

 

Update auf Basis von Nachfragen bezüglich Abholung von Welpen

 

Sehr geehrter Herr Präsident,


sofern der Kaufvertrag über den Welpen bereits vor Inkrafttreten der COVID-19-Maßnahmen abgeschlossen wurde, ist die termingemäße Abholung beim Züchter zulässig. Da die Gefahr besteht, dass sich ein Welpe bei zu später Eingliederung in ein neues Umfeld nicht mehr optimal entwickeln könnte, ist die rechtzeitige Abholung zur Sicherung des Eigentums erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit
Pflege und Konsumentenschutz
S7 Krisenstab Covid-19

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Liebe Mitglieder und Züchter !

Besondere Zeiten verlangen nach Änderungen in unserer Zuchtordnung.

Da wir aufgrund des Corona19 teilweise Quarantäne und Ausgangs-beschränkungen haben, können wir in nächster Zeit keine Zuchtzulassungen machen. Es sind alle Restaurants und auch der ÖKV geschlossen.
Sobald die Maßnahmen unserer Regierung aufgehoben bzw. gelockert werden, finden sofort wieder Zuchtzulassungen statt und es wird natürlich berücksichtigt, dass einige Hündinnen bereits eingedeckt worden sind.

Es wird sich sicherlich zeitlich ausgehen, die Zuchtzulassung zu machen, bevor ich die Ahnentafeln ausstelle.

Sie können auch zur Zuchtzulassung kommen, wenn Ihnen noch Ausstellungs-ergebnisse fehlen, diese können dann von Ihnen nachgebracht werden.

Wurfabnahmen können derzeit nicht vom ÖZK gemacht werden. Bitte machen  Sie diese bei Ihrem Tierarzt, z.B. wenn Sie Ihre Welpen chippen oder impfen lassen. Wenn Sie mich rechtzeitig davon verständigen, maile ich Ihnen ein Wurfabnahmeprotokoll zu, das nehmen Sie bitte zum Tierarzt mit und er möge dieses bitte ausfüllen.

Wenn dies der Fall war, mailen Sie mir bitte das ausgefüllte Wurfabnahme-protokoll zu.

Wir sehen uns gezwungen,  auch den Termin für unsere Generalversammlung zu verschieben.  Wir informieren Sie auf unserer Homepage über den neuen Termin.

Ich wünsche Ihnen Gesundheit und „stay safe“.

Monika Blaha
Präsident und Zuchtwart

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Liebe Züchter und Mitglieder!

 

Die Datenschutzgrundverordnung ist uns ein wichtiges Anliegen.

Wir müssen auch in diesen Belangen unsere Tätigkeiten im gesetzlichen Rahmen erfüllen.

 

Daher bitte wir alle dringlichst immer die aktuellen und neuesten Formulare unserer Webseite zu nutzen.

Dies erfordert natürlich Eure Unterstützung sowie das Bemühen sich an die Erfordernisse, vollständige korrekte Formulare und Beilagen zu halten.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die Aufforderung des Zuchtbuchreferates des ÖKV in Kenntnis setzen.

Information des ÖKV Zuchtbuchreferates

 

Wir bedanken uns für die Unterstützung und dadurch ermöglichten reibungsfreien Ablauf.

 

Ihr Vorstand

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